Rauchverbot in deutschen Bundesländern

Die Gesetzeslage zum Nichtraucherschutz (Rauchverbot) ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Der Schutz von Nichtrauchern mittels einem Rauchverbotes ist ein wichtiges Anliegen und mit entsprechenden Maßnahmen auch meist problemlos umzusetzen.
Besonders für Rauchverbote in Spielhallen oder an Arbeitsstätten sind unsere Raucherkabinen eine gute Lösung.

Baden-Würtemberg

Baden-Würtemberg (LNRSG)

Achtung:Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2008 sind in Baden-Württemberg Einraumbetriebe
vom Rauchverbot ausgenommen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Es gilt ein generelles Rauchverbot mit folgenden Ausnahmen:

  • Einraum-Gatstätten bis 75m² (Gastfläche ohne Thekenbereich)
  • Eine zeitlich begrenzte Erklärung eines Rauchverbotes oder einer Raucherlaubnis ist nicht möglich
  • Zutritt ab 18 Jahre
  • In Nichtraucherräumen darf auch bei geschlossenen Gesellschaften nicht geraucht werden
  • Speisenangebot in Einraum-Gaststätten ist auf kalte Speisen / Snacks beschränkt.

Abgetrennte Nebenräume

  • In vollständig abgetrennten Nebenräumen kann das Rauchen gestattet werden

Diskotheken

  • In vollständig abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche kann das Rauchen gestattet werden, wenn Jugendlichen kein Zutritt gewährt wird

Raucherclubs

  • Gaststätten als Clubs auszuweisen ist nicht möglich

Festbetriebe / Festzelte

  • Rauchen in Festzelten ist gestattet
Bayern

In Bayern besteht ein absolutes Rauchverbot für:

  • Gaststätten
  • Kultureinrichtungen
  • Freizeiteinrichtungen
  • Festzelte
Berlin

In Berlin gibt es seit 2009 ein entsprechendes Gesetz (NRSG)

Ausgenommen vom Rauchverbot sind:

  • Einraum-Gaststätten bis 75 qm
  • Abgetrennte Raucherräume
  • Für Raucherkneipen besteht Anmeldepflicht
  • In Diskothekten ist Rauchen in abgetrennten Räumen erlaubt, wenn Der Eintritt zur Discothek auf Personen ab 18 Jahren eingeschränkt ist
  • In Shisha Bars (Gaststätten) ohne Alkoholausschank ist Rauchen erlaubt
Brandenburg

In Brandenburg macht der Nichtraucherschutz folgende Ausnahmen:

  • Einraum-Gaststätten bis 75 qm ohne Nebenraum bei Zutritt ab 18 Jahren. Zubereitete Speisen dürfen nicht serviert werden.
  • In abgetrennten Nebenräumen wird das Rauchen erlaubt
Bremen

In Bremen gibt es seit 2009 ein entsprechendes Gesetz (BremNiSchG)

Ausnahmen hier:

  • Einraum-Gaststätten bis 75 qm ohne Nebenraum bei Zutritt ab 18 Jahren.Es dürfen keine zubereiteten Speisen serviert werden. Auch das sogenannte "Bistro-Essen" also Baguettes, Pizza etc. ist untersagt.
  • In abgetrennten Nebenräumen ist rauchen gestattet

Raucherclubs sind nur zulässig wenn sie ohne Gewinnabsicht geführt werden.

Hamburg

In Hamburg gibt existiert das Gesetz zum Nichtraucherschutz unter dem Namen HmbPSchG

Ausnahmen hier:

  • Einraum-Gaststätten bis 75 qm ohne Nebenraum bei Zutritt ab 18 Jahren. Mit ausschließlicher Schankerlaunbnis. Der Verzehr und Verkauf von Speisen ist untersagt.

Lösung Nebenräume:

Raucherräume müssen gut sichtbar gekennzeichnet und untergeordnete Räume sein. Dem Raum darf keine zentrale Rolle zukommen. Es darf keinen permanenten Luftaustausch zwischen dem Raucherraum und den restlichen Räumen geben. Arbeitstäume oder Besprechungs- und Sozialräume dürfen nicht als Raucherraum genutzt werden.

Das Rauchverbot in Hamburg ist bei zeitlich begrenzten Veranstaltungen in einem Festzelt nicht gültig.

Hessen

Das Nichtrauchergesetz in Hessen

Ausnahmen hier:

  • Einraum-Gaststätten, Zutritt ab 18 Jahre

Lösung Nebenräume:

In abgeschlossenen Nebenräumen ist das Rauchen erlaubt

Clublösungen sind nicht erlaubt

Mecklenburg-Vorpommern

Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NichtRSchutzG M-V)

Ausnahmen:

  • in Gebäuden mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum wenn keine zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt verwehrt wird und die Gaststätte am Eingangsbereich in deutlich erkennbarer Weise als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist, zu der Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr keinen Zutritt haben.
Niedersachsen

Das Gesetz aus 2009 in Niedersachsen (LNRSG) sieht vor:

Ausnahmen:

  • Vollständig umschlossene Nebenräume von Gaststätten sind von dem Rauchverbot ausgeschlossen, soweit sie als Raucherräume gekennzeichnet sind.
  • Gaststätten, mit weniger als 75 qm Grundfläche, die zudem keine zubereiteten Speisen servieren und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren, dürfen ebenfalls das Rauchen zulassen. Die Gaststätte muss deutlich als „Rauchergaststätte“ am Eingang gekennzeichnet sein.

Raucherclubs sind nicht zulässig.

Nordrhein-Westfahlen

In Nordrhein-Westfahlen besteht generell Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden.

Das Gesetz regelt ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten. Rauchergaststätten, Raucherclubs und Raucherräume sind nicht mehr möglich.
Bei Brauchtumsveranstaltungen, auch wenn sie in Festzelten stattfinden, besteht ebenfalls ein Rauchverbot.

Der Grundsatz, dass Rauchverbote nicht in Räumlichkeiten gelten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind, bleibt weiterhin bestehen. Geschlossene Gesellschaften, die strenge Kriterien erfüllen müssen, werden Gaststätten weiterhin nutzen können. In der Regel werden als Geschlossene Gesellschaften rein private Veranstaltungen wie zum Beispiel geplante Familienfeiern akzeptiert.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es ebenfalls einen umfassenden Nichtraucherschutz.

Ausnahmen hier:

  • In Gaststätten mit mehreren Gasträumen ist das Rauchen nur in gekennzeichneten abgetrennten Nebenräumen erlaubt.
  • In Einraum-Gaststätten kann das Rauchen dann erlaubt werden, wenn der Gastraum über eine Grundfläche von weniger als 75 m² verfügt und keine oder nur einfach zubereitete Speisen als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden. Zu den einfach zubereitete Speisen zählen zum Beispiel Bretzeln, Salzgebäck, belegte Brote oder Brötchen, gekochte Eier, Würstchen oder Frikadellen. Die angebotenen Speisen dürfen zudem nicht prägend für den Betrieb der Gaststätte sein (keine Speisekarte oder Stammessen). Eine Ausweisung von Bistros, Cafés, Eiscafés, Sushi-Bars, Imbissstuben oder Kebabstuben als Rauchergaststätte ist damit in aller Regel nicht zulässig. Über die Raucherlaubnis muss durch deutlich wahrnehmbare Hinweise insbesondere im Eingangsbereich der Gaststätte informiert werden.
Saarland

Das Saarland führte zum 01.04.2011 ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ein.

Fas Rauchen ist in Gaststätten erlaubt, wenn

  • abgeschlossene und belüftete Nebenräume eingerichtet werden, die baulich so wirksam abgetrennt werden, dass hiervon keine Gesundheitsgefahren für Dritte durch passives Rauchen ausgehen. In einer Gaststätte darf die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Räumen, in denen das Rauchen erlaubt ist, nicht größer sein als in den übrigen dem Aufenthalt der Gäste dienenden rauchfreien Räumen.
  • die Gaststätte inhabergeführt ist. Dies setzt voraus, dass neben der Betreiberin oder dem Betreiber der Gaststätte keine weiteren Personen als Beschäftigte im Sinne des § 21 des Gaststättengesetzes oder als Selbständige im laufenden Gastronomiebetrieb tätig sind, sofern es sich hierbei nicht lediglich um eine gelegentliche Mithilfe von volljährigen Familienmitgliedern der Betreiberin oder des Betreibers handelt.
  • Das gleiche zählt auch für für Beherbergungsbetriebe und Diskotheken. In Diskotheken dürfen Räume mit Tanzfläche nicht zum Raucherbereich erklärt werden und für Vereinsheime
  • In Bier-, Wein- und sonstigen Festzelten kann die Betreiberin oder der Betreiber das Rauchen erlauben, wenn diese vorübergehend, höchstens an 14 aufeinander folgenden Tagen an einem Standort betrieben werden und dies entsprechend Absatz 8 gekennzeichnet ist
Sachsen

In Sachsen gibt es ebenfalls ein umfangreiches Rauchverbot.

Auszug aus dem sächsischen Nichtraucherschutzgesetz – SächsNSG

Ausnahmen:

  • Arbeitsräumen, die Personen zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind und die nicht von anderen Personen betreten werden
  • abgetrennte Nebenräume von Gaststätten, sofern diese als Räume, in denen das Rauchen zugelassen ist, gekennzeichnet sind, mit Ausnahme von Diskotheken
  • abgetrennten Räumen in Einrichtungen
Sachsen-Anhalt

Seit 2008 gibt es in Sachsen-Anhalt ein Nichtraucherschutzgesetz.

Ausnahmen:

  • Einraumgaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche wenn Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und eine Kennzeichnung als Rauchergaststätte erfolgt
  • In Diskotheken dürfen abgetrennte Räume für Raucherinnen und Raucher ohne Tanzfläche eingerichtet werden. Jugendlichen bis 18 Jahren ist der Zutritt zu diesen Diskotheken nicht gestattet

Für alle Regelungen gilt der Grundsatz, dass die Gefährdung durch Passivrauchen verhindert werden muss.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind folgende Ausnahmen erlaubt:

  • Abgeschlossene Nebenräume in denen der Zutritt für Personen unter 18 Jahren verboten ist.
  • Gaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 qm, die keine zubereiteten Speisen anbieten und nicht über eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 Gaststättengesetz verfügen, keinen abgeschlossenen Nebenraum haben und zu denen Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist. Diese Gaststätten sind vom Rauchverbot ausgenommen.
  • In Zelten kann das Rauchen für eine beschränkte Zeit erlaubt werden
Thüringen

In Thüringen sind folgende Ausnahmen erlaubt:

  • Betreiber von Gaststätten können das Rauchen in einem Nebenraum gestatten. Der Raum ist als Raucherraum zu kennzeichnen und muss baulich von den übrigen Räumen so getrennt sein, dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht. Das gilt nicht für Gaststätten, die in der Betriebsart einer Diskothek oder nach Art einer Diskothek geführt werden.

Hinweis: diese Auszüge aus den Verordnungen der jeweiligen Bundesländer sind nur als Anhaltspunkt zur derzeitigen Rechtslage zu sehen und keinesfalls rechtsverbindlich.
Bei konkretem Beratungsbedarf zum Thema Rauchverbot informieren Sie sich bitte bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Der Schutz von Nichtrauchern vor schädlichem Zigarettenrauch und dem Passivrauchen ist mit einer Raucherkabine leicht zu bewerkstelligen.

Wenn Sie die Anschaffung einer Lösung für Raucher und Nichtraucher suchen beraten wir Sie gerne. Wir zeigen Ihnen Vorteile und Nachteile von Raucherkabinen und Raucherräumen auf.